§ 508 Einhaltung

1998 änderte der Kongress das Rehabilitationsgesetz von 1973, um die Bundesbehörden zu verpflichten, ihre Elektronik- und Informationstechnologie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Unzugängliche Technologie beeinträchtigt die Fähigkeit einer Person, Informationen schnell und einfach zu erhalten und zu verwenden. Abschnitt 508 wurde erlassen, um Hindernisse in der Informationstechnologie zu beseitigen, neue Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und die Entwicklung von Technologien zu fördern, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Das Gesetz gilt für alle Bundesbehörden, wenn sie Elektronik- und Informationstechnologie entwickeln, beschaffen, warten oder nutzen. Gemäß Abschnitt 508 müssen Agenturen behinderten Mitarbeitern und Mitgliedern der Öffentlichkeit Zugang zu Informationen gewähren, die mit dem Zugang vergleichbar sind, der anderen zur Verfügung steht, es sei denn, die Agentur würde übermäßig belastet.

In Abschnitt 508 werden Standards und Anforderungen für die folgenden Produkttypen festgelegt: Softwareanwendungen, Betriebssysteme, webbasierte Intranet- und Internetinformationen und -anwendungen, Telekommunikationsprodukte, Video- und Multimediaprodukte, eigenständige, geschlossene Produkte, Desktop- und tragbare Computer.

 

508-Konformität

Zmanda hat eine Überprüfung seiner webbasierten Produkte durchgeführt, um die Kompatibilität mit den ADA Section 508-Richtlinien festzustellen. Zmanda bietet eine spezielle E-Mail-Adresse und eine gebührenfreie Telefonnummer, über die Benutzer bei Bedarf Hilfe erhalten können. Für Unterstützung werden Benutzer gebeten, eine E-Mail an info@zmanda.com zu senden oder (888) 4ZMANDA (888.496.2632) anzurufen.